Was tun, wenn Sie den Mietvertrag kündigen?
Bei der Anmietung eines Hauses ist die Übergabe ein häufiger Schritt, aber wie man mit dem Mietvertrag umgeht und Streitigkeiten vermeidet, ist ein Thema, auf das sowohl Mieter als auch Vermieter achten müssen. Im Folgenden finden Sie einen ausführlichen Leitfaden zum Umgang mit Mietkündigungsverträgen, kombiniert mit den aktuellen Themen und aktuellen Inhalten im Internet der letzten 10 Tage, um Ihnen strukturierte Analysen und Vorschläge zu liefern.
1. Kernpunkte der Abwicklung des Mietrücktrittsvertrages

Die Abwicklung eines Mietrücktrittsvertrages ist mit vielen Zusammenhängen verbunden. Im Folgenden sind die wichtigsten Schritte und Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt:
| Link | Dinge zu beachten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vorankündigung | Der Mieter muss den Vermieter entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen im Voraus informieren (in der Regel 1-3 Monate). | Artikel 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches |
| Hausabnahme | Beide Parteien prüfen gemeinsam den Zustand des Hauses, um Schäden oder Wertminderung festzustellen. | „Beispieltext für einen Hausmietvertrag“ |
| Rückerstattung der Anzahlung | Der Vermieter sollte die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Auschecken (in der Regel 7–15 Tage) zurückerstatten. | Artikel 710 des Bürgerlichen Gesetzbuches |
| Vertragsbeendigung | Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, unterzeichnen beide Parteien eine schriftliche Aufhebungsvereinbarung | Artikel 562 des Bürgerlichen Gesetzbuches |
2. Häufig gestellte Fragen und Lösungen zum Mietrücktritt
Den aktuellen Top-Themen im Internet zufolge sind die folgenden die häufigsten Streitigkeiten über die Kündigung von Mietverträgen und wie man damit umgeht:
| Fragetyp | Häufigkeit des Auftretens | Lösung |
|---|---|---|
| Abzug der Anzahlung ohne Angabe von Gründen | 35 % | Bitten Sie den Vermieter um eine Begründung für den Abzug, verhandeln Sie oder beschweren Sie sich beim Verbraucherverband |
| Schadensersatz wegen vorzeitiger Abreise | 28 % | Die Zahlung erfolgt vertragsgemäß, mangels Einigung kann eine Minderung oder Befreiung vereinbart werden |
| Unterschiede bei der Feststellung von Hausschäden | 22 % | Beantragen Sie bei Bedarf auf der Grundlage des Hausbesichtigungsprotokolls beim Einzug ein Gutachten durch einen Dritten |
| Streitigkeiten über die Abrechnung von Stromrechnungen | 15 % | Überprüfen Sie gemeinsam die Zählerstände und bewahren Sie die Zahlungsbelege auf |
3. Spezifische Verfahren zur Abwicklung des Mietrücktrittsvertrags
1.Vorankündigungsphase: Der Mieter sollte dem Vermieter seine Absicht, den Mietvertrag zu kündigen, schriftlich mitteilen und das Datum der Kündigung angeben. Ist im Vertrag keine Kündigungsfrist vorgesehen, empfiehlt sich eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat.
2.Phase der Hausübergabe: Beide Parteien sollten das Haus gemeinsam inspizieren und dabei den Schwerpunkt auf Wände, Böden, Möbel, Elektrogeräte, sanitäre Bedingungen usw. legen. Zur Beweissicherung wird empfohlen, den gesamten Vorgang auf Video aufzuzeichnen.
3.Kostenabrechnungsphase: Inklusive Mietzahlung (berechnet auf der Grundlage der tatsächlichen Anzahl der Wohntage), Abrechnung der Wasser- und Stromrechnung für die Immobilie, Rückerstattung der Kaution usw. Fragen Sie unbedingt Ihren Vermieter nach einer Kostenaufstellung.
4.Phase der Vertragsbeendigung: Unterzeichnen Sie die „Rückzahlungsbestätigung“ oder die „Vertragsbeendigungsvereinbarung“, um deutlich zu machen, dass zwischen den beiden Parteien keine weiteren Streitigkeiten bestehen. Bewahren Sie als Beweis ein Originalexemplar auf.
4. Aktuelle Hot Cases und rechtliche Warnungen
1.Streit um Rückerstattung der Mietkaution von Internet-Prominenten: Einem Kurzvideo-Blogger wurde die gesamte Kaution abgezogen, weil er die Unterkunft beim Auschecken nicht gründlich gereinigt hatte. Das Gericht entschied, dass der Vermieter die Reinigungskosten nachweisen muss und nur tatsächliche Verluste abziehen kann.
2.Besondere Mietrückgabebedingungen während der Epidemiezeit: Viele Orte haben Regelungen eingeführt, nach denen Mieter, die aufgrund der Epidemie nicht zurückkehren können, über eine Reduzierung oder Befreiung des pauschalierten Schadensersatzes verhandeln können, dafür aber Belege vorlegen müssen.
3.Der zweite Vermieter lief weg, um seine Rechte zu verteidigen.: Viele aktuelle Fälle haben gezeigt, dass Sie beim Abschluss eines Vertrags mit einem zweiten Vermieter unbedingt die Vollmacht des ursprünglichen Vermieters prüfen müssen, da es sonst bei der Kündigung des Mietvertrags zu Schwierigkeiten bei der Wahrung Ihrer Rechte kommen kann.
5. Professionelle Beratung und Risikoprävention
1.Vollständige Check-in-Datei: Einschließlich Fotos des Hauses, Ausstattungsliste, Wasser- und Stromzählerstände usw. bei Vertragsunterzeichnung. Es empfiehlt sich, die Urkunde notariell zu beglaubigen oder bei einem Dritten zu hinterlegen.
2.Klären Sie die Bedingungen der Mietrückzahlung: Bei Vertragsabschluss sollten Sie auf die Vertragsbedingungen bezüglich vorzeitiger Kündigung, Wertminderung von Gegenständen, Reinigungsstandards usw. achten.
3.Rechtsschutzkanäle: Wenn es zu einer Streitigkeit kommt, kann diese durch Verhandlungen, Mediation im Nachbarschaftsausschuss, 12315-Beschwerde, Gerichtsverfahren usw. beigelegt werden.
4.Was Sie zum neuen Mietmodell beachten sollten: Bei neuen Modellen wie Langzeitmietwohnungen und Wohngemeinschaften muss besonderes Augenmerk auf die Risiken der Unternehmenskapitalkette gelegt und Kapitalaufsichtsplattformen Vorrang eingeräumt werden.
Wir hoffen, Ihnen durch die oben beschriebene strukturierte Analyse und Datenanzeige dabei zu helfen, die Kündigung des Mietvertrags ordnungsgemäß abzuwickeln und Ihre berechtigten Rechte und Interessen zu wahren. Die Vereinheitlichung des Mietmarktes liegt im Trend, doch auch hier müssen Mieter ihr Rechtsbewusstsein schärfen und sich gegen Risiken vorsorgen.
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